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Leitbild & Selbstverständnis

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Leitbild & Selbstverständnis

Ausgehend von dem Konzept des guten Grundes werden die entwickelten Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen als normale Reaktionen auf unnormale Erlebnisse verstanden. Diese Verhaltensmuster sind häufig gelernte und innerhalb der Herkunftsfamilie zum Überleben notwendige Bewältigungsstrategien, die jedoch zu erheblichen Einschränkungen und selbstschädigendem Verhalten führen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Dies trifft in besonderem Maße auf Kinder und Jugendliche zu, die seit der frühen Kindheit über längere Zeiträume extremen Belastungen ausgesetzt waren und deshalb unterschiedliche Symptome aus diesen traumatischen Belastungssituationen entwickelt haben.

Gemäß unserem ethischen Code bieten wir Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen einen gewaltfreien und sicheren Ort zum Leben und Wohnen.
Wir schützen sie vor sexueller, körperlicher und seelischer Gewalt sowie vor selbstgefährdenden Verhaltensweisen.

Wir gestalten unsere Strukturen und Handlungsweisen transparent und geben den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen alters- und entwicklungsangemessene Möglichkeiten zur Partizipation.
Wir arbeiten auf der Grundlage des Grundgesetzes und unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte (UN-Kinderrechtekonvention, 1990). Unser Auftrag konkretisiert sich nach dem SGB VIII und dem Bundeskinderschutzgesetz.

Die daraus folgende Grundhaltung der Pädagog*innen beinhaltet einen wertschätzenden, annehmenden, authentischen, transparenten und empathischen Umgang mit der Klientel.
Im Vordergrund des pädagogischen Handelns steht die Ressourcenorientierung, Hilfe zur Selbsthilfe mit der aktiven Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und deren Familienangehörigen am gemeinsamen Entwicklungsprozess.

Entsprechend der Unterschiedlichkeit der Problemlagen und -sichten der einzelnen Kinder und Jugendlichen und der Vielfältigkeit ihrer Fähigkeiten, werden die Hilfen so differenziert wie möglich am Einzelfall orientiert gestaltet. Der Erziehungsauftrag konkretisiert sich im Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII.

Zahnradmodell

Das Zahnradmodell soll graphisch verdeutlichen, wie die unterschiedlichen Bereiche der Einrichtung zwar einerseits eigenständig voneinander abgegrenzt funktionieren, andererseits über die Kernkompetenzen Therapie, Training und Pädagogik miteinander verzahnt und verbunden sind.

Das Ineinandergreifen der Professionen hat zum Ziel, alle Angebote miteinander zu vernetzen. Dabei werden die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen traumazentriert und beziehungsorientiert begleitet, um ihre alten traumabasierenden Symptome und Blockaden aufzulösen.

Da dies aufgrund der sequentiellen Traumatisierung häufig ein langer Weg über das 18. Lebensjahr hinaus ist, sind die Angebote so strukturiert, dass Übergänge in andere Bereiche, je nach Entwicklungsstand, fließend ohne Beziehungsabbrüche stattfinden können.